Allegemeine Geschäftsbedingungen - Malerei
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen der Urheberin - im Folgenden nur Künstlerin genannt - und ihrem Auftraggeber/Käufer - im Folgenden nur Auftraggeber genannt -
abgeschlossenen Verträge. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die
die Künstlerin nicht ausdrücklich anerkennt, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn die Künstlerin ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
1. Urheberrecht und Nutzungsrechte
1. Die Künstlerin ist Urheberin und behält lebenslang das Urheberrecht auf Ihre Arbeiten. Urheberrechte sind nach dem geltenden Gesetz der BRD unverkäuflich. Desweiteren geht das Urheberecht
aller Arbeiten der Künstlerin auf Ihre Erben über und in Folge dessen ebenfalls an alle weiteren Erben.
2. Alle künstlerischen Arbeiten (auch Entwürfe) dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der
Künstlerin weder im Original noch bei einer evtl. Reproduktion verändert werden.
3. Bei Verstoß gegen Punkt 1.1 hat der Auftraggeber der Künstlerin zusätzlich zu der für die Leistung
geschuldeten Vergütung, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen.
4. Die Künstlerin überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen
Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Die Künstlerin bleibt in jedem Fall, auch wenn sie das ausschließliche Nutzungsrecht
eingeräumt hat, berechtigt, ihre Arbeiten und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung in allen Medien zu verwenden.
5. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der
schriftlichen Vereinbarung zwischen Künstlerin und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über. Die Urheberrechte sind
unverkäuflich und verbleiben zeitlich und örtlich uneingeschränkt bei der Künstlerin/Urheberin.
6. Die Künstlerin ist bei einer Verbreitung, Ausstellung und/oder öffentlichen Wiedergabe der
Arbeiten als Urheber zu nennen. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, der Künstlerin zusätzlich zu der für die Leistung geschuldeten Vergütung eine
Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht der Künstlerin, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.
7. Der Auftraggeber darf die Originalarbeit der Künstlerin nicht vervielfältigen, drucken oder drucken lassen. Er darf keine fotografischen Aufnahmen davon anfertigen, um diese dann zu
veröffentlichen, ohne dass die Künstlerin davor informiert und gefragt wird.
8. Der Auftraggeber hat für jede zusätzliche Nutzung, die ohne Zustimmung der Künstlerin erfolgt, außer der für die betreffende Nutzung angemessenen Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100
Prozent dieser Vergütung zu zahlen.
9. Die Künstlerin und ebenfalls alle folgenden Erben sind berechtigt, die Arbeiten der Künstlerin zurück zu erwerben. Die gilt für unbegrenzt Zeit und Ort.
2. Vergütung
1. Die Künstlerin arbeitet nur auf Rechnung gegen gesamte Vorkasse. Sobald der Auftraggeber das Angebot der Künstlerin durch Bestätigen des Bestätigungslinks angenommen hat, kommt
es zu einem verbindlichen Auftrag des Auftraggebers (Vertragsschluss). Die Künstlerin stellt nach Annahme des Angebotes eine Rechnung, die dann sofort fällig ist. Ein Absage/Stornierung des
Auftrages nach diesem Vertragsabschluß ist nur unter Voraussetzung von rechtskräftigen Gründen möglich. Sollte der Vertrag von der Künstlerin durch eine rechtsbasierenden Grund des Auftraggebers
storniert werden, ist die Künstlerin berechtigt, eine Aufwandsentschädigung in Rechnung zu stellen. Die Höhe richtet sich nach der Aufwandshöhe, die der Künstlerin im Vorfeld schon entstanden
ist. Sobald der vom Auftraggeber gezahlte Betrag auf dem Konto der Künstlerin eingegangen ist, bekommt der Auftraggeber von der Künstlerin eine Auftragsbestätigung per Email. Rückzahlungen sind
ausgeschlossen.
3. Fremdleistungen
1. Die Künstlerin ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen des Auftraggebers anzufragen und übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der
Fremdleistungsangaben.
2. Die Künstlerin ist berechtigt, im Namen des Auftraggebers, nach Absprache, Aufträge bei Fremdleistungsunternehmen abzugeben. Der Auftraggeber zahlt alle Fremdleistungen
direkt an die Fremdleisterunternehmen. Die Künstlerin übernimmt keine Gewähr für die Arbeit der Fremdleitungsunternehmen.
4. Haftung und Gewährleistung
1. Die Designerin haftet nur für Schäden,
die sie selbst oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des
Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die die Designerin auch bei leichter
Fahrlässigkeit haftet.
2. Ansprüche des Auftraggebers, die sich aus einer Pflichtverletzung der Künstlerin oder ihrer Erfüllungsgehilfen ergeben, verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen
Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Künstlerin oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen,
Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, auch soweit sie auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung der Künstlerin oder ihrer Erfüllungsgehilfen
beruhen; für diese Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
3. Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des
Auftraggebers.
4. Mit der Abnahme des Werkes und/oder der Freigabe von Entwürfen, übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild mit der Folge, dass die
Haftung der Künstlerin insoweit entfällt.
5. Die Künstlerin wird keine genauen Kopien einer bereits existierenden künstlerischen Arbeit Dritter anfertigen. Lediglich in Anlehnung daran, kann sie eine eigene Interpretation anfertigen, die
ausschließlich mit dem eigenen Namen der Künstlerin signiert wird.
8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
1. Im Rahmen des Auftrags besteht für die Künstlerin Gestaltungsfreiheit. Wünscht der
Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, die nicht im Auftrag enthalten sind, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
2. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der
Künstlerin übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die
Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber die Künstlerin im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
9. Datenschutz
1. Der Auftraggeber hat bei seiner Onlineanfrage bereits mit anklicken des entsprechenden Feldes bestätigt, dass die Künstlerin die zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogene Daten des
Auftraggebers speichern darf. Dies gilt ebenfalls für die Daten, die die Künstlerin vom Auftraggeber anfertigt und/oder zur Verfügung gestellt bekommt. Die Künstlerin verpflichtet sich, alle ihr
im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Vertragsdaten der Künstlerin ebenfalls vertraulich zu behandeln.
2. Die kompletten Datenschutzhinweise findet man unter https://www.anni-strauss.com/j/privacy
10. Schlussbestimmungen
1. Gerichtsstand ist der Wohnort der Künstlerin.
2. Ist eine der
vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.
Bremen, 30.04.2020